- Sohm
- Sohm,Rudolf, Jurist, * Rostock 29. 10. 1841, ✝ Leipzig 16. 5. 1917; 1870 Professor für deutsches und kirchliches Recht in Freiburg im Breisgau, ab 1872 in Straßburg, ab 1887 in Leipzig; »nichtständiges« Mitglied der 2. Kommission für die Ausarbeitung des BGB ab 1890; Anhänger F. Naumanns und Mitbegründer des Nationalsozialen Vereins (1896). - Sohms Forschung galt besonders der Geschichte des deutschen und römischen Rechts und hat v. a. das evangelische Kirchenrecht von seinem spirituellen Kirchenbegriff her problematisiert. Der als einheitliche Größe vorausgesetzte urchristliche Kirchenbegriff charismatischer Prägung, der keine organisierten Einzelgemeinden (also auch keine Rechtsgestalt) kannte, diente ihm zur Begründung seiner These, dass das »Kirchenrecht im Widerspruch zum Wesen der Kirche« stehe. Die wahre Kirche Christi sei unsichtbar (»ecclesia invisibilis«), die in ihrer Rechtsgestalt sichtbare Kirche (»ecclesia visibilis«) sei »nur Welt, gar nicht Kirche«. Sohms Kirchen- und Rechtsverständnis, das auf zum Teil historisch nicht haltbaren Ableitungen, auf einem säkular-positivistischen Rechts- und einem spiritualistisch verengten Kirchenbegriff beruhte, hatte (als einer der Ansatzpunkte der nationalsozialistischen Kirchenpolitik) im Kirchenkampf verhängnisvolle Auswirkungen.Werke: Die fränkische Reichs- und Gerichtsverfassung (1871); Das Verhältnis von Staat und Kirche aus dem Begriff von Staat und Kirche entwickelt (1873); Institutionen des römischen Rechts (1883); Kirchengeschichte im Grundriss (1888); Kirchenrecht, 2 Bände (1892-1923).D. Stoodt: Wort u. Recht. R. S. u. das theolog. Problem des Kirchenrechts (1962);
Universal-Lexikon. 2012.